Antragsfrist zur Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder des SC Wörthsee

Am Freitag, 24.03.2017 um 19:30 Uhr wird die diesjährige Mitgliederversammlung des SC Wörthsee stattfinden. Gemäß §13 Abs 4 der neuen Satzung müssen Anträge bei der Einberufung in der Tagesordnung bekanntgegeben werden. Anträge, über die bei der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, bitten wir daher

bis spätestens Sonntag, 26.02.2017

an die Vorstandschaft zu übermitteln. Der Vorstand wird anschließend die Einberufung der jährlichen Mitgliederversammlung vornehmen und die Tagesordnung satzungsgemäß veröffentlichen. Anträge, die nach dem 26.02.2017 eingehen, werden nicht in der Tagesordnung stehen und können als Dringlichkeitsanträge in der Mitgliederversammlung nur unter Zustimmung von mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Abstimmung kommen (§13 Abs. 16).

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