Spendeninformation: Vereinfachter Spendennachweis für Kleinspenden

Bei sogenannten „Kleinspenden“, d.h. Spenden bis zu 200 Euro braucht der Zuwendungsempfänger keine Zuwendungsbestätigung / Spendenquittung auszustellen.

Grundsätzlich sind für den Spender zwei Belege erforderlich:
– Eine Buchungsbestätigung, also der Kontoauszug oder Zahlungsbeleg der Bank. Auch ein selbst ausgedruckter Online-Banking-Ausdruck genügt als Nachweis, wenn Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind. Zuwendungen über das Online-Bezahlsystem „PayPal“ sind ebenso möglich. Das vereinfachte Nachweisverfahren für Kleinspenden kann auch mit SEPA-Lastschriftverfahren genutzt werden.
– Ein Beleg des Zuwendungsempfängers mit Angaben zum steuerbegünstigten Zweck sowie die Freistellung des Zuwendungsempfängers und ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Diesen Beleg finden sie hier zum ausdrucken.

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